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   OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06   

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https://dejure.org/2006,16677
OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06 (https://dejure.org/2006,16677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2006 - 12 U 73/06 (https://dejure.org/2006,16677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 12 U 73/06 (https://dejure.org/2006,16677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen bei individueller Aushandlung der Vertragsstrafenklausel; Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe; Vereinbarung wirksamer Vertragsfristen durch einen Bauleitplan; Entfallen der Vertragsstrafe ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 137 Abs. 1; ; ZPO § ... 156; ; ZPO § 279 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB §§ 305 ff; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 322; ; BGB § 341 Abs. 1; ; BGB § 631; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 6 Nr. 1; ; VOB/B § 11 Nr. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 2; ; VOB/B § 17 Nr. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Vereinbarung einer Vertragsstrafeklausel im Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06
    Auf ein fehlendes Verschulden kann sich der Auftragnehmer jedoch auch dann berufen, wenn er die Verhinderung nicht angezeigt hat (vgl. BGH BauR 1999, 645).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06
    Die konkrete Fristbestimmung kann auch noch einvernehmlich in Verlaufe der Vertragsdurchführung erfolgen (vgl. BGH BauR 2002, 782, 784).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06
    Zwar ist eine nach § 305 Abs. 1 BGB für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderliche Verwendungsabsicht für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann gegeben, wenn die dreimalige Verwendung der Vertragsbedingungen beabsichtigt ist (vgl. Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 3. Teil, Rn. 6 unter Hinweis auf BGH BauR 2002, 83).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06
    Da unstreitiger neuer Vortrag in der Berufungsinstanz in jedem Fall zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 2005, 291), steht somit fest, dass die Herstellung einer entsprechenden lichten Raumhöhe von vornherein zum Auftragsumfang der Klägerin gehörte.
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 98/89

    Schriftformerfordernis für Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht erheblicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06
    Dabei kann sich die Beklagte aber darauf beschränken, die von der Klägerin behaupteten Rechtsgründe auszuräumen (vgl. BGH BauR 1991, 223, 224).
  • OLG Köln, 10.07.1996 - 27 U 4/96

    Angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 73/06
    In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist (vgl. OLG Köln BauR 1997, 318; Kniffka a.a.O., 7. Teil, Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07

    Rechtsnatur von Fristen für die Bauausführung; Anforderungen an die Darlegung der

    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht handelt es sich bei den in der Ergänzungsvereinbarung Nr. 1 der Parteien vom 26.05.2003 und in dem der Vereinbarung beigefügten Bauzeitenplan genannten Terminen um Vertragstermine im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B. Dies hat das Landgericht zu Recht aufgrund einer Auslegung der Vereinbarung unter Heranziehung der Begleitumstände ( vgl. insoweit OLG Düsseldorf, IBR 2000, 120; KG Berlin BauR 2007, 157; Brandenburg. OLG , Urteil vom 26.10.2006, Aktenzeichen 12 U 73/06, zitiert nach juris, dort Rn. 8 f ) angenommen.
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